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Experte beantwortet die wichtigsten Fragen

Energiekrise: Das sollten Verbraucher jetzt wissen

Düsseldorf/Bielefeld

Die Energiepreise steigen seit Monaten kontinuierlich. Energieexperte und Verbraucherschützer Udo Sieverding beantwortet die wichtigsten Fragen über mögliche Entlastungen, die Preisentwicklung und über die Grundversorgung. 

Die Nutzung von Steckerleisten mit Kippschaltern kann beim Stromsparen ein hilfreiches Mittel sein! Foto: dpa

Herzklopfen oder bange Sorge auf dem Weg zum Briefkasten: Ist die Preiserhöhung des Gasanbieters in der Post? Die Energiepreise steigen und steigen; eine schnelle Besserung ist nicht in Sicht. „Die Energiekrise ist kein Kurzstreckenlauf, sondern ein Marathon“, sagt Udo Sieverding, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW.

Was mache ich, wenn ich tatsächlich die Gaspreiserhöhung im Briefkasten finde?

„Da ist die erste Frage: Ist es eine moderate Preiserhöhung?“, sagt Sieverding. Was also ist derzeit ein angemessener Preis? Der Experte erklärt es an einem Beispiel: Die Stadtwerke Münster liegen ab 1. November bei einem Arbeitspreis von 11,42 Cent je Kilowattstunde (kWh). Der Anbieter eon verlangt einen Arbeitspreis von 12,14 Cent/kWh in der Grundversorgung (beides mit 7 Prozent Mehrwertsteuer). „Wenn Ihr Verbraucher dann auf 13 Cent erhöht, würde ich die Füße stillhalten“, so Sieverding. Denn: „Man findet am Markt keinen attraktiveren Tarif für Neukunden.“ Wenn man in die Vergleichsportale schaue, dann werde „unter 20 Cent/kWH kaum etwas zu bekommen sein“. Fazit: „Man ist in diesem Fall also gut beraten, beim Grundversorger zu bleiben.“ Die Stadtwerke Bielefeld etwa liegen da mit derzeit 9,24 Cent/kWh (inklusive aller Abgaben berechnet auf 7 Prozent Mehrwertsteuersatz und 16.000 kWh Jahresverbrauch) nicht einmal halb so hoch.

Was macht, wer bereits einmal mit einem anderen oder dem eigenen Anbieter einen Sondertarif vereinbart hat und nun eine deutliche Erhöhung bekommt?

„Das wird in diesen Tagen vielen passieren“, sagt Sieverding. „Dann sollte man sich in die Grundversorgung zurückfallen lassen.“ Grundversorger ist der Anbieter, der in einem Gebiet die meisten Anschlüsse versorgt. Oft sind das die Stadtwerke. In der Grundversorgung sind alle, die noch nie einen Sondertarif bei einem Anbieter abgeschlossen haben. „Derzeit sind die Tarife der Grundversorgung – nicht überall, aber in vielen Tarifgebieten – deutlich günstiger als Sondertarife für Neukunden“, sagt Sieverding. „Und wenn ich später etwas Günstigeres finde, habe ich nur 14 Tage Kündigungsfrist.“

Wie kommt man in die Grundversorgung?

Eigentlich reicht es bei einer Preiserhöhung, von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Grundsätzlich gilt: Wenn der bisherige Vertrag zum 31. Dezember ausläuft, wird der Kunde automatisch zum 1. Januar aus der Grundversorgung beliefert. „Wir empfehlen aber immer, sich beim Grundversorger zu melden: ,Hallo, hier bin ich. Ich habe meinen Sondertarif gekündigt und möchte ab 1. Januar in der Grundversorgung beliefert werden.‘“

Darf der Grundversorger mich ablehnen?

Nein! Aber: „Sie können sich den Grundversorger nicht aussuchen“, betont Sieverding. Zuständig ist immer der Grundversorger am Wohnort, auch wenn ein Grundversorger in einer anderen Gegend günstiger wäre. Sonderverträge können deutschlandweit abgeschlossen werden, nur ist der Preis dafür derzeit extrem hoch.

Also muss der Grundversorger mich nehmen?

„Grundsätzlich ja“, sagt Sieverding. Aber es gebe einige Stadtwerke, die sich weigern, solche Kunden sofort in die Grundversorgung zu nehmen und sie stattdessen für drei Monate in eine – teurere – sogenannte Ersatzversorgung stecken. „Die ist aber gesetzlich vorgesehen für Anbieter-Insolvenzen und ähnliche Fälle“, erklärt der Experte. „Für alle anderen Fälle haben die Kunden einen Anspruch, direkt in die Grundversorgung zu kommen.“ Das habe die Netzagentur jetzt noch einmal klargestellt. Sieverding: „Ich gehe davon aus, dass das jetzt funktioniert.“

Warum wehren sich einige Stadtwerke gegen neue Kunden – wenn auch in der Grundversorgung?

Weil es die Kalkulation durcheinanderwirft. Die Energieversorger haben eine langfristige Beschaffungsstrategie über 24 oder 36 Monate. „Die Bestandskunden profitieren auch jetzt noch von den sehr niedrigen Gaspreisen, die wir 2020 hatten und bis August 2021“, erklärt Sieverding. Wenn zu diesen Bestandskunden jetzt 10.000, 20.000 oder 30.000 Neukunden zusätzlich hinzukommen, müssen die sich die noch zum günstigen Preis vorbestellte Gasmenge aufteilen, die Stadtwerke müssen teuer Gas zukaufen. „Das heißt: Es wird für alle schneller teurer – auch für die Bestandskunden, die den Stadtwerken lange Jahre die Treue gehalten haben“, so der Experte. Das sei für die Stadtwerke nicht attraktiv. Und: Das Kalkulieren wird schwieriger für die Grundversorger.

Müssen Grundversorger Neukunden denselben Preis bieten wie Bestandskunden?

„Ja!“, betont Sieverding. Die Aufspaltung der Grundversorgung in Alt- und Neukunden sei nicht mehr zulässig. „Alle in der Grundversorgung haben den Anspruch auf denselben Tarif“, die Bundesregierung habe im Zuge des „Osterpakets“ das Energiewirtschaftsgesetz entsprechend geändert.

Energie-Experten am Lesertelefon

Welchen Sinn haben derzeit eigentlich noch Vergleichsportale?

„Es ist für Kunden grundsätzlich immer hilfreich, sich mal über Angebote zu informieren, weil da wirklich knallharter Wettbewerb ist“, so Sieverding. Nur gibt es derzeit – bei den Sondertarifen sehr wenig Angebot und die Preise sind sehr hoch.

Wie werden sich die Gaspreise entwickeln?

„Wir hatten ja das ganze Jahr über bereits Energiepreissteigerung bei Strom und Gas“, sagt Sieverding. Zum 1.  Oktober und zum 1. November habe es noch einmal eine größere Welle gegeben. „Die Großhandelspreise lagen vergangene Woche bei 15 Cent je Kilowattstunde, in der Spitze waren es Ende August einmal 34 Cent für eine Kilowattstunde Gas im Einkauf der Versorger.“ Das bekommen die Endkunden früher oder später zu spüren – Neukunden sofort, Bestandskunden und diejenigen in der Grundversorgung wegen des langfristigen Einkaufs der Versorger mit einer Verzögerung. Damit ist aber programmiert, dass die Preise nun weiter steigen, weil sich in dieser Mischkalkulation der Effekt der einst niedrigen Preise immer weiter rauswächst. Sieverding: „Insofern ist es auch vom Zeitpunkt her richtig, dass die Bundesregierung jetzt aktiv wird, weil viele Haushalte in den nächsten Monaten in diese hohen Preiserhöhungen reingeraten wären.“

Wo werden die Preise langfristig liegen?

„Auf etwa 12 Cent je kWh würde der Gaspreis nach Vorschlag der Gaspreiskommission ab März gedeckelt“, sagt Sieverding. „Zumindest für die ersten 80 Prozent des Verbrauchs, danach wird es teuer.“ Und diese 12 Cent seien bereits eine Verdoppelung im Vergleich zum Vorkrisenniveau. Die 12 Cent seien gewählt worden, weil man davon ausgehe, dass das zukünftig wohl mindestens der normale Gaspreis sein werde, wenn die Flüssiggasterminals stehen und die Gasversorgung wieder halbwegs sicher sei. Sieverding: „Der Anreiz zu sparen, wird also hoch bleiben, auch wenn kein Mangel in der Versorgung mehr besteht.“ Verflüssigtes Gas (LNG-Gas) werde teurer bleiben, als das russische Erdgas es war.

Welche Entlastung gibt es?

Die Mehrwertsteuer bei Gas beträgt ab Oktober nur noch 7 statt 19 Prozent. Nach dem Vorschlag der Gaspreiskommission soll zudem im Dezember der Abschlag ausgesetzt werden. Sieverding warnt aber: „Der Gaszähler läuft weiter, Gas gibt es auch im Dezember nicht umsonst!“ Sparen bleibt sinnvoll. Maßgeblich für die Erstattung soll der Abschlag vom September sein. Das heißt: Wenn einige Findige nun versuchen, beim Energieversorger den Abschlag hochzusetzen, damit man im Dezember mehr bekommt, funktioniert das nicht. Auch wer zum 1. Dezember eine Preiserhöhung bekomme und einen höheren Abschlag zahlen müsse, bekomme nur die September-Summe verrechnet. Allerdings: Die Mehrwertsteuersenkung könne kleinere Preissteigerungen vorerst ausgleichen.

Was muss ich tun, um den Abschlags-Erlass zu bekommen?

„Nichts! Das läuft alles über den Versorger im Hintergrund“, sagt Sieverding.

Und wie ist das bei der geplanten Gaspreisbremse ab März 2023?

„Die Verbraucher können sich derzeit auf das Energiesparen konzentrieren“, sagt Sieverding. Man werde wohl keine Formulare ausfüllen müssen. Eventuell sei es aber sinnvoll, jeweils zum Monatsende die Zählerstände abzufotografieren – nicht nur als Beleg, falls es Diskussionen mit dem Versorger gebe. „Ich kann da auch sehr schön sehen, wo ich beim Energiesparen stehe“, sagt Sieverding.

Was kann ich denn als Hausbesitzer oder Mieter jetzt noch tun?

„Geld zurücklegen für die Heizkosten und für Investitionen“, sagt Sieverding. Denn: Die Energiekrise werde kein Sprint, sondern ein Marathon werden. „Im Winter 2023/2024 wird die Versorgungslage eher noch schwieriger werden als in diesem Winter“, befürchtet er. Denn: Im Sommer war es noch russisches Gas, mit dem die deutschen Gasspeicher aufgefüllt wurden. Das dürfte im nächsten Sommer wegfallen. Und selbst wenn die Flüssiggas-Terminals bis dahin fertig sind, bleibt das Preisproblem. LNG-Gas wird teuer bleiben.

Welche Tipps gibt es zum Energiesparen?

Es sind die zunächst einmal die üblichen: „Da ist die Frage der Temperatur, das richtiges Heizen und Lüften, das Warmwasser, die Duschlänge, das Lichtausschalten – also die Verhaltensänderungen“, zählt Sieverding auf. Wer einige Euro investieren wolle, könne Perlatoren und Duschköpfe auswechseln, um Warmwasser zu sparen, eventuell in elektronische Thermostate investieren oder in einen neuen Kühlschrank. „Der lohnt sich nach spätestens 15 Jahren energetisch, ökologisch und ökonomisch“, sagt Sieverding. Auch eine Kontrolle der Heizung sowie das Herunterregeln der Vorlauftemperatur für den Heizkreislauf und das Heißwasser könnten sich lohnen. Ebenso ein hydraulischer Abgleich des Heizungssystems, durch den an jedem Heizkörper nur so viel Heizwasser ankommt wie nötig. Die Verbraucherzentrale NRW hat unter verbraucherzentrale.nrw/Energiepreise umfangreiche Tipps zusammengestellt. Die Verbraucherzentrale NRW hat unter verbraucherzentrale.nrw/Energiepreise umfangreiche Tipps zusammengestellt.

Was ist mit größeren Investitionen?

Selbst wenn die Handwerker derzeit alle Hände voll zu tun haben – sich informieren und planen können Hausbesitzer schon jetzt. Energieberater geben Tipps. Investitionen in die Dämmung und das Energiesparen seien auf Dauer sinnvoll und unverzichtbar, sagt Sieverding. „Wenn wir 2045 klimaneutral sein wollen, wird jede fossile Heizung spätestens in den 2030er Jahren rausfliegen und gegen eine Wärmepumpe oder eine andere Technik ausgetauscht werden“, vermutet er. Solche Systeme funktionierten umso besser, je geringer der Energieverbrauch eines Gebäudes sei. „Bei Wärmepumpen rechnen unsere Experten in den nächsten Jahren mit einem Entwicklungsschub, so dass sie einfacher auch ohne Fußbodenheizungen einzusetzen sein werden“, sagt Sieverding.

Was können Hausbesitzer eventuell selbst erledigen, wenn der Handwerker keine Zeit hat?

Fenster und Türen abdichten, aber eventuell auch die Kellerdecke dämmen. „Das lohnt sich oft, wenn der Keller nicht geheizt wird. Und wer handwerklich geschickt ist, kann es relativ leicht selber machen“, so Sieverding.

Udo Sieverding, Energie-Experte der Verbraucherzentrale NRW. Foto: Mathias Kehren

Drei Fragen an... Udo Sieverding

Wie gefällt Ihnen das Konzept für die Gaspreisbremse?

Udo Sieverding: „Ich finde es erst mal gut, dass die Bundesregierung jetzt einen großen Wurf macht, dass sie auch das Signal in die Gesellschaft gibt: ,Ja, wir haben verstanden, wie groß die Krise ist!‘ Die Energiearmut trifft insbesondere, aber nicht nur die Geringverdiener. Das geht bis in die Mittelschicht hinein, bis zu den jungen Familien, die eine Hausfinanzierung laufen haben. Da geht’s um Existenzen. Natürlich kann man streiten, ob man in dieser Weise per Gießkannenprinzip unterstützt oder nicht besser doch sozial staffeln sollte, weil man dem vielzitierten Villenbesitzer mit Swimmingpool nicht auch noch 80 Prozent der Gasrechnung subventionieren will. Aber: Wichtig ist, dass wir jetzt mal mit der Entlastung beginnen.

Was sagen Sie zum konkreten Konzept?

Sieverding: Da die Gaspreisbremse erst im März 2023 einsetzt, finde ich die Übergangslösung mit der Abschlagsrückzahlung im Dezember durchaus pfiffig. Auch, weil sie quasi im Hintergrund abgewickelt werden kann, ohne dass der Verbraucher etwas tun muss. Wichtig ist, dass der Einsparanreiz erhalten bleibt. Das ist der Fall, wenn wirklich nur 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs subventioniert werden und für alles darüber der Marktpreis zu zahlen ist.

Wenn jetzt die Gaskunden entlastet werden: Was ist mit Besitzern einer Öl-Heizung?

Sieverding: Ich rechne damit, dass auch für diese Gruppen etwas kommen wird – aus sozialen Gründen.

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