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Neues Personenbeförderungsgesetz geplant – SPD bremst noch

Weg für Uber & Co. fast frei

Berlin/Bielefeld (dpa/WB/in). Die schwarz-rote Koalition will den Einstieg neuer Anbieter in den Taxi- und Fahrdienstmarkt erleichtern. Union und SPD einigten sich auf eine Novelle des Personenbeförderungsgesetzes, wie in Koalitionskreisen bestätigt wurde. Einem Eckpunktepapier zufolge sollen sogenannte Pooling-Angebote von Fahrdiensten, bei denen sich mehrere Fahrgäste ein Fahrzeug teilen, dauerhaft erlaubt werden, berichtete am Freitag das Nachrichtenmagazin „Focus“.

Fahrzeuge des Fahrdienstes CleverShuttle stehen an der Station des Unternehmens auf dem Hauptbahnhof Leipzig. Foto: dpa

In der Koalition laufen seit langem Verhandlungen über eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes. Unionsfraktionsvize ­Ul­rich Lange (CSU) sagte nun: „Das gute, alte Personenbeförderungsrecht bekommt ein Digital-Update.“ Mit der Einigung liege ein ausgewogener Kompromiss für moderne Mobilitätsangebote in der Stadt und gerade auch auf dem Land auf dem Tisch. „Die Zeit der Experimente und des Ausprobierens ist vorbei.“ Bis Jahresende wolle die Koalition einen neuen Rechtsrahmen schaffen.

Neue Anbieter wie Uber, Moia, Clevershuttle und ViaVan sollen künftig Rechtssicherheit bekommen. Bislang sind viele neue Anbieter nur auf Grundlage befristeter Ausnahmeregelungen unterwegs. Das Eckpunktepapier sieht vor, dass auch Anbieter des ­Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) Poolingdienste anbieten können. Das soll vor allem im ländlichen Raum für mehr Angebot sorgen. Lange sagte, es solle einfacher werden, Angebote mit kleineren Fahrzeugen statt dem herkömmlichen Linienbus zu machen.

Reformen für das klassische Taxigewerbe

Geplant sind auch Reformen für das klassische Taxigewerbe. Die Branche sieht sich durch die neuen Anbieter unter Druck geraten. Künftig sollen Tarifkorridore festgelegt werden können – mit Höchst- und Mindestpreisen. Dazu soll das Verkehrsministerium Vorschläge machen. Die Ortskundeprüfung wird durch einen „Kleinen Fachkundenachweis“ ersetzt.

Die umstrittene Rückkehrpflicht für taxiähnliche Mietwagen soll dagegen erhalten bleiben. Sie besagt, dass die Fahrzeuge nach jeder Fahrt an den Betriebssitz zurückkehren müssen und – anders als Taxis – nicht auf der Straße auf Kunden warten dürfen. Das Taxigewerbe hatte eine Abschaffung der Rückkehrpflicht strikt abgelehnt.

Anders als Lange sieht SPD-Fraktionsvize Sören Bartol noch keine abschließende Einigung. Es seien noch wichtige Detailfragen zu klären, die für die Novelle aus SPD-Sicht grundlegend seien. Daran könne die Einigung auch noch scheitern.

IHK Ostwestfalen begrüßt Kompromiss

Harald Grefe, Verkehrexperte der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostwestfalen, bewertet an dem Kompromiss positiv, dass damit die Taxidienste als gerade im ländlichen Raum wichtiger Bestandteil des ÖPNV durch die auch für Mietwagen-Dienste gültige Rückkehrpflicht erhalten blieben. Das erschwere umgekehrt aber natürlich den Wettbewerb.

Die App des deutschen Taxigewerbes ist inzwischen in 780 Kommunen verfügbar. Sie ermöglicht auch die Verfolgung des Anfahrtweges auf dem Handy und mobiles Bezahlen. Die Konkurrenz von Uber fährt bisher in Berlin, Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart.

Ein Kommentar von Bernhard Hertlein:

Beim Taxi lässt sich nicht behaupten, dass Deutschland bislang besonders innovativ gewesen ist. Selbst Indien ist da weit voraus, von den USA ganz zu schweigen.

Man weiß hier, was man hat – und was man verlieren kann. Der deutsche Taxifahrer muss sich an Regeln halten – sonst verliert er seine Lizenz. Dazu gehören feste Standplätze, zu denen er zurückfährt, und feste Preise, zu denen er die Fahrt anbieten muss – nicht darf.

Kaum ist die Nachricht von der Einigung in der Koalition auf dem Tisch, schon bremst die SPD wieder. Es seien noch viele Details zu regeln, heißt es. So kann durchaus sein, dass die Liberalisierung noch scheitert. Für den Kunden hieße das: Die Taxipreise bleiben hoch.

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