1. www.westfalen-blatt.de
  2. >
  3. Überregional
  4. >
  5. Wissenschaft
  6. >
  7. Eine Klimaanlage für das Büro - Idealer Arbeitsplatz und zufriedene Mitarbeiter

  8. >

Eine Klimaanlage für das Büro - Idealer Arbeitsplatz und zufriedene Mitarbeiter

Die Arbeitgeber hierzulande sind dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um ein starkes Aufheizen der Büroräume zu vermeiden. Wenngleich das Verdunkeln der Fenster mitunter bereits Abhilfe schaffen kann, ist dies in den allermeisten Fällen jedoch nicht genug.

Aschendorff Medien

Foto: Pixabay

In diesem Fall ist eine Büro-Klimaanlage hervorragend dafür geeignet, um die Temperaturen ein wenig zu reduzieren. Welche Klimaanlagen besonders für den Einsatz in Büroräumen geeignet sind, wodurch sich diese unterscheiden und ob Arbeitnehmer das Recht auf eine Klimaanlage am Arbeitsplatz haben, verraten wir Ihnen in dem folgenden Beitrag.

Welche Art Klimaanlage ist sinnvoll für das Büro?

Im Grunde können Sie alle erhältlichen Klimaanlagen im Büro einbauen lassen, wofür zumeist fest installierte Geräte genutzt werden. Welche Klimaanlage für den Einzelfall am besten geeignet ist, hängt von mehreren Faktoren wie der Kühlleistung, der Effizienz, dem Installationsaufwand sowie den Kosten ab.

Fest installierte Anlagen haben den Vorteil, dass diese vergleichsweise wenig Platz in Anspruch nehmen und zudem auch einfacher gewartet werden können als andere Geräte.

Monoblockgeräte - Das ist zu beachten

Wer sich für die Installation einer Monoblock-Klimaanlage entscheidet, sollte dabei vor allem Wert auf die Kühlleistung und die Lautstärke legen. Denn die Kühlleistung einer solchen Klimaanlage muss immer zu der Größe des jeweiligen Büros passen oder ein wenig höher sein. Schließlich muss eine Klimaanlage mit einer höheren Leistung nicht die ganze Zeit auf der höchsten Stufe laufen.

Monoblockgeräte besitzen zwei Schläuche, von denen einer die warme Luft nach draußen leitet, während der andere die Klimaanlage mit frischer Luft versorgt. Zu diesem Zweck müssen die beiden Schläuche durch ein Fenster oder eine Bohrung nach draußen geführt werden.

Doch auch die Geräuschentwicklung einer Monoblock-Klimaanlage stellt ein entscheidendes Kriterium bei der Auswahl der erhältlichen Anlagen dar. Denn sofern das Büro an einer Straße gelegen ist, können sich auch leise Geräte auf den Geräuschpegel auswirken, da deren Schläuche durch ein geöffnetes Fenster nach draußen geführt werden müssen.

Aus diesem Grund sind Split-Geräte für den Einsatz in einem Büro deutlich besser geeignet.

Split-Geräte - Das ist zu beachten

Aufgrund des geringen Geräuschpegels eignen sich Split-Klimaanlagen ganz hervorragend für den Einsatz in Büros. Zudem sind Split-Geräte auch äußerst leistungsstark und kühlen einen Raum konstant und gleichmäßig ab.

Das Innengerät lässt sich in Büros so platzieren, dass der komplette Raum optimal gekühlt wird, was bei Monoblockgeräten deutlich komplizierter ist.

Dafür ist für die Installation einer Split-Klimaanlage allerdings ein Mauerdurchbruch erforderlich, da das Außengerät an einer Fassade oder auf dem Dach montiert werden muss, was jedoch nur mit der Zustimmung des Eigentümers möglich ist.

Welche Klimaanlage ist zu empfehlen?

Aufgrund der geringen Lautstärke sowie der effizienten Kühlung stellt eine Split-Klimaanlage für den Einsatz in einem Büro die beste Wahl dar. Ganz besonders in Großraumbüros, wo Monoblockgeräte deutlich weniger effizient sind.

Zum Kühlen von mehreren Büroräumen eignen sich dagegen Multi-Split-Klimaanlagen ganz ausgezeichnet, da sich auf diese Weise mehrere Innengeräte betreiben lassen.

Darüber hinaus sind auch Klimaanlagen, die über einen Inverter verfügen, zu empfehlen, da diese die Leistung der Ventilatoren und Kompressoren auf diese Weise dynamisch reguliert werden kann.

Hat man als Arbeitnehmer das Recht auf eine Klimaanlage im Büro?

Zwar haben Arbeitnehmer hierzulande ein Recht auf einen temperierten Arbeitsplatz und Arbeitgeber sind dazu angehalten, bei Temperaturen über 26 °C für Abkühlung zu sorgen. Wie dieser die Temperaturen zu senken hat, ist allerdings nicht definiert und auch eine Verpflichtung zur Senkung der Temperatur am Arbeitsplatz existiert nicht.

Laut dem Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber ab einer Raumtemperatur von 30 Grad Maßnahmen ergreifen, wozu das Bereitstellen gekühlter Getränke oder die Installation zusätzlicher Lüftungsmaßnahmen gehören.

Weitere Maßnahmen sind dagegen erst ab einer Raumtemperatur von 35 Grad erforderlich, es existiert allerdings bislang kein Gesetz, welches Arbeitgebern die Installation einer Klimaanlage vorschreibt. Lehnt der Chef diese ab, bleibt den Mitarbeitern somit nichts anderes übrig, als auf andere Hilfsmittel zurückzugreifen.

Startseite
ANZEIGE